Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Da das Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeite ich in meiner Praxis zum Teil mit Sätzen oberhalb des GeBüH- Rahmens / Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.
Privat versicherte Patienten/Beamte (PVK) und Versicherte mit Zusatzversicherung (PZ)
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
Sie erhalten von mir eine Rechnung für ihre private Versicherung/ Beihilfe nach oder analog dem GeBüH Rahmen. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, via Überweisung, innerhalb einer Woche zahlbar.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Vielzahl der Versicherungen und Tarife macht es mir leider unmöglich hier nähere Angaben zu machen (Dienstagvormittags können Sie sich unter der obigen Telefonnummer in meiner Praxis weitere Informationen einholen).
Gesetzlich versicherte Patienten
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten unsere Behandlungskosten in der Regel nicht.
Die Kosten für den ersten Termin bei mir mit eingehender Anamnese, incl. Zungen- und Pulsdiagnose, liegen für Selbstzahler bei 40 € je halber Stunde. In der Regel dauert ein ausführlicher Ersttermin bei mir 1,5 bis 2 Stunden und hängt unter anderem von Ihrem Anliegen und der Vorgeschichte ab.
Die zu erwartenden Kosten (soweit sie planbar sind) werde ich selbstverständlich mit Ihnen nach der Anamnese besprechen. Folgetermine bei mir werden mit 20 € je angefangener Viertelstunde berechnet.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe Steuer mindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.
Beratungsleistungen via Telefon und/oder e-mail
bei denen ich für Sie recherchiere, beratend oder klärend tätig werde, werden ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Beratungen via e-mail und telefonische Beratungen werden mit dem oben genannten Stundensatz (Selbstzahler) bzw. der entsprechenden Ziffer plus ggf. Steigerungssatz, aus dem Verzeichnis (GeBüH) berechnet.
Meine Behandlungen werden ganz individuell auf Sie und Ihre Krankheit abgestimmt. Daher richten sich die Therapieoptionen und teilweise Kosten auch nach der persönlichen Lebenssituation meiner Patient/Innen.
Wichtige Hinweise:
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, (Montagstermine entsprechend am Freitag) damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (natürlich abzüglich der nicht verwendeten Materialien/Arzneien).
Mit Ihrer verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese hier genanten Vereinbarungen an.
Damit Sie einen Überblick über die bei uns üblichen Kostensätze haben, listen wir einige Positionen und die dafür fälligen Kostensätze (in Euro) auf:
Kostensätze (Stand ab 01.02.2018)
Behandlung | Bemerkung | Euro |
Erstuntersuchung und Anamnese | Erstbesuch pro 30 Minuten (ca. 1,5 bis 2 Stunden)
Der Erstbesuch umfasst
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40,- Euro |
Folge- und Besprechungstermin (je nach Zeit und nach Erkrankung, häufig ist dieser Termin auch nicht notwendig) | Nach Ausarbeitung Ihrer Anamnese bespreche ich mit Ihnen meine Behandlungsstrategie und auch die Kosten, die auf Sie zukommen können. Über die Verordnung von chinesischen Arzneimitteln entscheide ich mit Ihnen im Einzelfall. |
pro 15 Minuten 20,- Euro |
Ausführliche Beratungen | Abrechnung pro 15 Mínuten |
20,- Euro |
Ausarbeitung einer chinesischen Arzneimittelrezeptur | Dauer im Durchschnitt 25-40 Minuten |
30,- bis 40,- Euro |
Erstellung eines Rezeptes oder Wiederholungsrezeptur | pro Rezept |
8,- Euro |
Akupunktur | als alleinige Leistung (25 Minuten)
bei Kombination mit:
|
40,- Euro
50,- bis 60,- Euro |
Moxatherapie | je nach Umfang | 15,- bis 30,- Euro |
Ohrakupunktur | ohne Anamnese nur Behandlung |
35,- Euro |
Ohrakupunktur mit Dauernadelung | zur Raucherentwöhnung oder zur Gewichtsreduktion |
30,- Euro |
Eigenblutbehandlung | je Behandlung |
25,- Euro |
Lasertherapie oder Moxabehandlung | pro Behandlung |
10,- Euro |
Quaddelung eines Akupunkturpunktes incl. Medikament | pro Akupunkturpunkt |
5,- Euro |
Schröpfkopfbehandlung (pro Schröpfkopf) |
je 7,- Euro |
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Sauerstoff – Mehrschritt – Therapie | Dauer 25 Minuten
15 Behandlungen |
25,- Euro 250,- Euro |
TuiNa-Massagen |
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30,- Euro 45,- Euro 45,- Euro 60,- Euro 20,- Euro 15,- Euro |
Pneumations – Pulsationsmassage | pro Behandlung (15 – 20 Minuten) |
20,- Euro |
Diät- oder Therapie-Pläne | Ausführliche schriftliche Ausarbeitungen je nach Umfang |
40,- bis 60,- Euro |